Für die Errichtung und den Betrieb sowie für wesentliche Änderungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne der 4. BlmSchV ist ein behördliches Genehmigungsverfahren notwendig. Herr Dipl.-Ing. Steffen Ulbricht wurde von der IHK Chemnitz als Sachverständiger nach § 36 GewO für das Fachgebiet Genehmigungsverfahren öffentlich bestellt und vereidigt. Genehmigungsverfahren Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, indem wir bei der verfahrensrechtlichen Einordnung, der Klärung von Art und Umfang der Antragsunterlagen und bei Behördenterminen hilfreich zur Seite stehen. Wir erstellen für Sie die kompletten Antragsunterlagen einschließlich Textteil und Formularsatz entsprechend den Anforderungen der 9. BImSchV und des jeweiligen Bundeslandes. Antrags- und Genehmigungsunterlagen werden von uns ebenso ausgearbeitet wie die dazu erforderlichen Fachgutachten (z. B. Prognosen für Luftverunreingungen, Gerüche, Schall, Gutachten nach UVPG usw.). Unsere Leistungen umfassen: Bearbeiten des Antrages einschließlich Textteil und Formularsatz Erstellen der schematischen Darstellung nach DIN 28004 qualitative und quantitative Ermittlung zu erwartender Emissionen Einordnung und Überprüfung der gesetzlichen Anforderungen Erstellung erforderlicher Fachgutachten.
Begleitung des Genehmigungsverfahrens Wir begleiten Sie beratend während des gesamten Genehmigungsverfahrens und tragen so zu einem möglichst kurzen Verfahrenszeitraum bei. Mögliche Leistungen sind: Erstellung von Vorhabensbeschreibungen zwecks Vorbereitung der Antragskonferenz Vertretung des Antragstellers bei behördlichen Terminen wie Antragskonferenz oder Erörterungstermin Präsentation des Vorhabens auf kommunaler Ebene Stellungnahme zu Auflagen und Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides einschließlich Abstimmung mit der Behörde
Umweltverträglichkeitsuntersuchung Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter ermittelt, beschrieben und bewertet. Art und Umfang der Umweltverträglichkeitsuntersuchung ergeben sich aus Anlage 1 des UVPG "Liste UVP-pflichtige Vorhaben". Unsere Leistungen sind: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Abs. 1 UVPG Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Abs. 2 UVPG Erstellung aller Unterlagen zur UVP nach § 6 UVPG
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